HDer Kirchenvorstand – kurz KV genannt.Der Kirchenvorstand (KV) hat nach kirchlichem und staatlichem Recht die Aufgabe, das Kirchenvermögen (Grundstücke, Gebäude usw.) zu verwalten und zu erhalten, den Jahresetat der Pfarrei und des Kindergartens zu beraten und zu beschließen und alle finanziellen Entscheidungen in diesem Bereich zu treffen; unterstützt wird er dabei vom Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden Östliches Ruhrgebiet.Er ist Arbeitgeber der Angestellten der Pfarrei.Den Vorsitz führt der Pfarrer. Die übrigen Mitglieder - in der GemeindeHerz-Jesu Do.- Bövinghausen 8 Personen - sind von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde jeweils für 6 Jahre gewählte Laien. Alle 3 Jahre wird jeweils die Hälfte der KV-Mitglieder für 6 Jahre gewählt.
Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player.